Der Göttinger Rechtsprofessor Christoph Möllers bespricht heute in einem vierspaltigen Artikel die neuaufgelegte Dissertation des finnischen Völkerrechtlers Martti Koskenniemi.
Das lobenswerte Unterfangen, das Werk des vielgelesenen Rechtswissenschaftlers ausführlich zu rezensieren, wird leider nicht ganz löblich ausgeführt:
„In diesem Bündel von Antagonismen zwischen der Utopie einer internationalen Gemeinschaft und der Apologie politischer Realitäten scheitert das Völkerrecht daran, juristische Begründungsleistungen zu erbringen oder eben umgekehrt: mit Völkerrecht läßt sich heute alles begründen.“ (4. Absatz)
Abgesehen davon, daß es sich nicht um ein „Bündel von Antagonismen“ handelt, sondern um einen einzelnen Gegensatz, ist „Apologie politischer Realitäten“ eine unsinnige Formulierung. ”Apologie“ bedeutet “Verfechtung“ oder “Verteidigung”, die Realität läßt sich aber weder verteidigen noch angreifen. Der erwähnte Gegensatz würde allein zwischen Utopie und Realität bestehen.
Ähnliches später:
„Liberale Theorien des Rechts seien grundsätzlich nicht in der Lage, den Antagonismus zwischen individueller Freiheit und den Anliegen der Gesellschaft aufzuheben.“ (6. Absatz)
Der Gegensatz ist wiederum falsch gebildet. Vor allem aber ist keine Theorie in der Lage, Gegensätze aufzuheben oder in einer sonstigen Weise die Welt zu beeinflussen. Der von Karen Horn im heutigen Wirtschaftsleitartikel angeführte Karl Marx machte den Unterschied zwischen Theorie und Praxis in seinem bekannten Diktum deutlich: „Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert – es kommt darauf an, sie zu verändern.“ Das eben leistet keine Theorie, nur der Mensch selbst.
Einige Zeilen weiter:
“Liberale Theorien könnten es eben offenlassen, ob sie sich auf die Seite des einzelnen oder auf die Anliegen der Gemeinschaft schlügen.“ Die Theorien schlagen sich auf die Anliegen der Gemeinschaft?
Noch einmal, mit Peter Fuchs: Keine Theorie tut handeln. Oder schlagen. Und schon gar nicht sich auf die Anliegen der Gesellschaft.
Die nächsten Sätze:
“Das ist kaum richtig. Es war stets der Ausgangspunkt liberaler Theorien, die Beweislasten zwischen politischer Ordnung und individueller Freiheit ersterer aufzubürden.“ Dem Leser wiederum wird keine geringere Last aufgebürdet.
Was soll bewiesen werden? Das hat der Autor wohl vergessen.
“Wohl keinen Zufall stellt es dar, daß die praxisbezogene Völkerrechtslehre das Buch bisher eher gemieden und seine Herausforderung durch das Entwickeln einer schärferen juristischen Systembildung nicht angenommen hat oder annehmen konnte.” (8. Absatz)
Eine schärfere Bildung eines Systems soll entwickelt werden?
Eher wohl ein “schärferes System”, noch eher ein einfach besseres juristisches System. “Koskenniemis Kritik arbeitet sich an einem Ideal systematischer Geschlossenheit von Rechtssystemen ab (…)”, und der Leser muß sich an der Kritik dieser Kritik abarbeiten, bis ihm die Lust zum Weiterlesen abhanden kommt.