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Rechte und Staatsziele (FAZ, Titelseite)

Donnerstag, Dezember 13th, 2007

Der erste Satz im Aufmacherartikel:

„Als Konsequenz aus den jüngsten Fällen von Misshandlung und Tötung von Kindern will die SPD K i n d e r r e c h t e als ‘Staatsziel’ im Grundgesetz verankern und dafür die Verfassung ändern.”

“Staatsziele” sind der Minderheitenschutz, der Umweltschutz oder die Europäische Integration. Ein Staatsziel unterscheidet sich von einem Recht insofern, als das Staatsziel den Willen des Staates formuliert, einen bestimmten äußeren Zustand zu erreichen.

Ein Recht dagegen kann der Staat seinen Bürgern einfach geben.
Daher wäre es unsinnig, Kinderrechte als Staatsziel festzulegen, da der Staat diesen gewünschten Zustand selbst schaffen kann, ohne dafür von äußeren Gegebenheiten abhängig zu sein.

Tatsächlich war vom “Kinderschutz” die Rede, den die SPD als Staatsziel in der Verfassung sehen will.